SICH SCHÜTZEN
- sich vor Gefahren schützen und kennen entsprechende Schutzmassnahmen (NMG.1.2.b)
- Unangenehme Handlungen am Körper benennen und sich abgrenzen (NMG.1.2.b)
- beschreiben, was in der eigenen Entwicklung und der eigenen Familie gleich geblieben ist und was sich geändert hat (NMG 9.2.c)
- in Geschichten menschliche Grunderfahrungen entdecken Gelegenheit haben, über vergleichbarE Erfahrungen zu berichten und Fragen zu stellen (NMG 11.1.a)
- eigenen Bildern Bedeutung geben und darüber sprechen (BG 1.B.1.2a)
- Stoppsignale des Gegenübers beachten und selber setzen (BS 4.C.1.2b)
- Körper, Gesundheit und Motorik (EZ 1)
- Wahrnehmung (EZ 2)
- Zeitliche Orientierung (EZ 3)
- Eigenständigkeit und soziales Handeln (EZ 9)